Geschäftsbedingungen von linux solutions klaus oblasser (ls.co.at) für Softwareerstellung, Beratungsleistungen & Server-Services
Inhalt 1 Vertragsgegenstand 2 Grundsätze der Leistungserbringung 2.1 Grundsätze bei Domains 3 Vergütung und Zahlung 4 Mitwirkung des Auftraggebers 5 Termine 6 Urheberrecht 7 Leistungsmängel 8 Haftung 9 Befugnisse & Pflichten bei Softwareverträgen 10 Laufzeit 11 Abschlagszahlungen 12 Nacherfüllung 13 Pflichtenheft 14 Qualitätsstandard 15 Abnahme 16 Kündigungsrecht des Auftraggebers 17 Rechte Dritter 18 Geheimhaltung und Verwahrung 19 Schulungsdienstleistungen 20 Preise und Zahlung 21 Vertragsänderungen 22 Schlichtungsklausel 23 Schlussbestimmung
1 Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der ls.co.at in Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstleistung, insbesondere für folgende Leistungen:
organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung; systemtechnische Beratung und Unterstützung entweder vor Ort, oder über Remote-Anbindung, Telefon oder Telefax oder anderen Medien (z.B. Video-Kommunikation); Softwareänderungen und Ergänzungen oder Unterstützung hierbei; Installation von Programmen und Programmierung notwendiger Schnittstellen oder Unterstützung hierbei;
Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers im Hause des Auftraggebers entsprechend den Vorgaben der jeweils gültigen ls.co.at Honorarliste. Die Einzelheiten des jeweiligen Auftrags (genaue Aufgabenstellung, Arbeitszeiten, Vergütung usw.) werden gesondert vereinbart. Es gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen der ls.co.at.
Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn ls.co.at nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gilt die Honorarliste von ls.co.at im jeweiligen Stand.
2 Grundsätze der Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung in Form von Einzelaufträgen vor. Die Planung der Aufgabenerfüllung wird durch ls.co.at festgelegt. ls.co.at kann die Durchführung ablehnen, wenn ihr die Erfüllung der Vorgaben als undurchführbar erscheint oder wenn keine ausreichende Kapazität verfügbar ist. Auch soweit die Leistungen beim Auftraggeber erbracht werden, ist allein die ls.co.at seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber kann nur dem Projektkoordinator der ls.co.at Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. ls.co.at wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten und die Leistungen nach den jeweils gültigen Regeln der Datenverarbeitung erbringen. ls.co.at wird sich bemühen, unter Ausnutzung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der ls.co.at. Über die Gespräche zur Präzisierung oder Veränderung vertraglicher Gegebenheiten, insbesondere des Vertragsgegenstandes kann ls.co.at Gesprächsnotizen fertigen. Die Notizen werden beiderseits verbindlich, wenn ls.co.at Sie dem Auftraggeber überlässt und dieser nicht binnen 2 Wochen schriftlich Gegenstellung erhebt. ls.co.at behält sich die Möglichkeit vor, jederzeit einen Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen. ls.co.at kann auch freie Mitarbeiter und Mitarbeiter anderer Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Können die Leistungen aus Gründen, ls.co.at nicht zu vertreten hat nicht erbracht werden, so werden die vereinbarten Zeiten trotzdem fakturiert, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass die betreffenden ls.co.at-Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden konnten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin schriftlich storniert.
2.1 Grundsätze bei Domains
Domains müssen 12 Monate im Voraus bezahlt werden. Bei Domains traegt sich ls.co.at als admin-c / tech-c & zone-c ein, um bei Problemen Domains & DNS schnell anpassen zu koennen und flexibler zu handhaben. Der Inhaber behaelt dadurch uneingeschraenkt alle Rechte an der Domain. Weiters wird in den Inhaber-Daten bei verschiedenen Tlds keine Emailadresse des Domaininhabers eingetragen, sondern eine Emailadresse der Form domainname@dns.stc.obl.at um Spam und Domainhacking zu vermeiden.
Auf Wunsch wird selbstverstaendlich auch klassische Role-Verteilung eingetragen, in diesen Faellen erfolgt keine Garantie gegen Hacking. Es gelten auch die AGB der Registrierungsstellen.
3 Vergütung und Zahlung
Alle Leistungen werden nach Aufwand gemäss der jeweils gültigen Honorar- liste von ls.co.at in Rechnung gestellt. ls.co.at weist den Auftraggeber rechtzeitig auf geänderte Honorare hin. Die Abrechnung erfolgt unter Vorlage der bei der ls.co.at üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Auftraggeber kann den dort getroffenen Feststellungen nur binnen 2 Wochen schriftlich widersprechen. Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nicht gewährt.
Die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen nicht an Dritte abtreten. Basis für die Berechnung der Vergütung sowie der Fahrt- bzw. Nebenkosten ist die für den Dienstsitz des Mitarbeiters jeweils gültige ls.co.at Honorarliste.
4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die Software-Umgebung (z.B. Betriebssystem) und HardwareUmgebung incl. Rechnerzeit auf die sich die Dienstleistung bezieht, entsprechend den Vorgaben von ls.co.at bereit. Der Auftraggeber unterstützt ls.co.at umfassend bei der Leistungserbringung, insbesondere durch genaue und schriftliche Fixierung der Vorgaben, unverzügliche Beantwortung von Fragen, angemessene Mitarbeit, Zwischenprüfungen der Arbeitsergebnisse, Test usw. Für die durchzuführenden Leistungen hat der Auftraggeber-Koordinator die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (Arbeitsplatz, Rechnerzeit, Zugang zu Hard- & Software, Benutzung der Telekommunikationeinrichtungen, Berechtigungen usw.). Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der ls.co.at für notwendige Informationen zur Verfügung steht und der Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführt.
Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Auftraggeber erforderlich, so kann ls.co.at, wenn der Auftraggeber durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was ls.co.at infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.
5 Termine
Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. ls.co.at hat Störungen durch Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, Verzug des Vorlieferanten, behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände nicht zu vertreten. Wenn ls.co.at durch solche Umstände oder dadurch, dass Mit- wirkungen oder Informationen des Auftraggebers ausstehen, in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. ls.co.at wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.
Kommt ls.co.at in Verzug, so kann der Auftraggeber nach zweimaliger Nachfristsetzung den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Mahnungen und Nachfristsetzungen bedürfen der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen mindestens 12 Arbeitstage betragen. über die schon erbrachten Leistungen wird entsprechend 3 abgerechnet.
6 Urheberrecht
Die Software, die ls.co.at für den Auftraggeber erstellt oder ändert ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, insbesondere das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassenen Programmen, Unterlagen, Konzepten und Informationen stehen ausschliesslich der ls.co.at zu, auch soweit diese Gegenstände durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an diesen Gegenständen die Befugnisse zur Nutzung im eigenen Unternehmen und Anspruch auf schriftliche Zustimmung von ls.co.at zur Weitergabe an Unternehmen, mit denen der Auftraggeber Verbunden ist.
7 Leistungsmängel
Für den Fall von Leistungsmängeln hat ls.co.at zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung oder kann alternative Lösungen anbieten. Der Auftraggeber wird eventuelle Mängel so detailliert wie möglich beschreiben. Auch für die Nacharbeit gilt die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Für Schadenersatz gilt 8. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen z.B. auf Aufwendungsersatz bei einer Mangelbeseitigung durch Dritte.
8 Haftung
ls.co.at leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nicht- erfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlungen) nur bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 500,00 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 1000,00 aus dem einzelnen Vertrag; Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen. Für Ansprüche des Auftraggebers aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber Kenntnis vom Anspruch hat.
ls.co.at haftet dem Auftraggeber für die im Rahmen der Erbringung der Leistungen entstehenden Schäden nur, soweit sie von dem Auftragnehmer oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftung ist im Einzelfall auf die Auftragshöhe des Einzelvertrags beschränkt. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Schäden, die nicht an den übergebenen selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Haftung bei nicht reproduzierbaren- und Instruktionsfehlern ist ausgeschlossen. Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Auftraggebers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich ls.co.at nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.
9 Befugnisse & Pflichten bei Softwareverträgen
Während der Dauer der vereinbarten Tätigkeit unterliegt ls.co.at keinem Konkurrenzverbot. ls.co.at ist berechtigt, Aufträge für ähnlich geartete Tätigkeiten auch von anderen Auftraggebern anzunehmen und für diese auszuführen. ls.co.at ist berechtigt, sich geeigneter Vertreter oder Gehilfen zu bedienen. Für den Fall, dass sich ls.co.at bei der Erfüllung des Vertrages zur Gänze oder auch nur teilweise einer Vertretung oder eines Gehilfen bedient, entsteht zwischen diesem Dritten und dem Auftraggeber kein Vertragsverhältnis.
ls.co.at ist verpflichtet, die Werkleistung ohne Mängel und mit den zugesicherten Eigenschaften zu erbringen. Bei wissenschaftlichen Leistungen sichert er zu, die Werkleistung gemäß dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand zu erbringen. Ist die Werkleistung mit Mängeln behaftet, so hat der Auftraggeber das Recht zur Mängelbeseitigung oder Minderung. Bei wissenschaftlichen Werkleistungen ist ls.co.at verpflichtet, alle der Gesamtleistung zugrundeliegende Einzelunterlagen (Erhebungen, Statistiken, Einzeluntersuchungen, Proben, Zeichnungen usw.) herauszugeben. ls.co.at ist ferner verpflichtet, über die Werkleistung, die angewandte Methode und über alle Einzelheiten auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft zu erteilen.
10 Laufzeit
Für die Bearbeitung der obengenannten Leistungen ist als Laufzeit 3 Monate vereinbart. Danach verlängert sich die Laufzeit stillschweigend jeweils um weitere 3 Monate bis sie von einer Vertragspartei mit 1-monatiger Kündigungsfrist gekündigt wird. Webservices unterliegen einer 6-monatigen Kündigungsfrist.
11 Abschlagszahlungen
Der ls.co.at kann von dem Auftraggeber für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Dies gilt auch für erforderlich Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert sind. Der Anspruch besteht nur, wenn dem Auftraggeber Eigentum an den Teilen des Werkes, an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet wird.
12 Nacherfüllung
Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, so kann der ls.co.at nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Der ls.co.at hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der ls.co.at kann die Nacherfüllung unbeschadet verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der ls.co.at ein neues Werk her, so kann er vom Auftraggeber Rückgewähr des mangelhaften Werks nach Maßgabe verlangen.
13 Pflichtenheft
Softwareentwicklungen bedürfen vor der Erstellung der schriftlichen Festlegung der Anforderungen in einem Pflichtenheft. Dieses ist notwendiger Bestandteil eines Vertrages zwischen ls.co.at und dem Auftraggeber. Beanstandungen an der Funktionalität der Anwendung können sich nur auf dieses Pflichtenheft erstrecken.
Das Pflichtenheft wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase erforderlichen Informationen über die umfassende Anwendungsgebiete zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.
14 Qualitätsstandard
Das Auftragsprodukt wird von ls.co.at in der Weise erstellt, dass alle im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.
15 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom ls.co.at bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Nimmt der Auftraggeber ein mangelhaftes Werk obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
16 Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der ls.co.at berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
17 Rechte Dritter
ls.co.at gewährleistet, dass dem Übergang der Befugnisse keine Rechte Dritter entgegenstehen. Andernfalls kann der Auftraggeber insofern nach einer schriftlichen Fristsetzung mit Kündigungandrohung den Vertrag fristlos kündigen, es sei denn, ls.co.at verschafft ihm eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an vertragsgemässer Software. Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gilt 8. ls.co.at wird auf eigene Kosten Ansprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechte aufgrund der Leistungen von ls.co.at gegen den Auftraggeber erheben. Der Auftraggeber darf von sich aus solche Ansprüche nicht anerkennen. Er ermächtigt ls.co.at, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und aussergerichtlich allein zu überbehmen; ls.co.at hält ihn von Forderungen frei, soweit die Forderungen nicht auf seinem Verhalten beruhen. Der Auftraggeber unterrichtet ls.co.at unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchbehauptungen Dritter.
18 Geheimhaltung und Verwahrung
ls.co.at verpflichtet sich Informationen die als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln und auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers die von ihm überlassenen Daten zu löschen und die von ihm überlassen Unterlagen zu vernichten oder zurückzugeben. ls.co.at beachtet das Datenschutzrecht. ls.co.at darf Daten des Auftraggebers maschinell verarbeiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vertragsgegenstände vor Dritten geheimzuhalten. Mitarbeiter usw., die Zugang zur Vertragsgegenstände haben, sind schriftlich über das Urheberrecht der ls.co.at und die Geheimhaltungspflicht zu belehren und auf die Einhaltung unmittelbar zugunsten der ls.co.at zu verpflichten. Der Auftraggeber bewahrt die Vertragsgegenstände insbesondere ihm eventuell überlassene Quellprogramme und Dokumentationen sorgfältig, um Missbrauch auszuschliessen, auf.
19 Schulungsdienstleistungen
Der verbindliche Termin sowie der Veranstaltungsort für eine Schulungsveranstaltung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. ls.co.at behält sich das Recht vor, die Durchführung einer schriftlich bestätigten Schulung spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn wegen unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Einflusses der ls.co.at liegen, abzusagen. In Ausnahmefällen, z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder höherer Gewalt kann die Absage auch kurzfristig erfolgen. Bei einer Terminabsage durch ls.co.at werden ggf. bereits bezahlte Seminargebühren voll zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall, bestehen nicht. Storniert der Auftraggeber eine fest gebuchte Leistung, so wird bis 10 Werktage vor Leistungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Honorars, mindestens aber 50,-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Im Falle einer späteren Absage werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht erbracht werden (z.B. Nichterscheinen der Teilnehmer, Nichtbereitstellung vereinbarter Hilfsmittel) und wurde die Veranstaltung vom Auftraggeber nicht oder nur innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, so wird das volle Honorar fällig. Daneben ist der Auftraggeber verpflichtet, ls.co.at denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Referent am vorhergesehenen Seminartermin nicht eingesetzt werden kann. Soweit ls.co.at zur Durchführung der Seminarveranstaltung entsprechende Räume angemietet hat, stellt der Auftraggeber ls.co.at von allen Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis frei. Der Schadensersatz- und Freistellungsanspruch ist der Höhe nach auf den vollen Honorarbetrag begrenzt. Gewährleistung und Schadensersatz.
Die in den Seminaren eingesetzten Materialien und Unterlagen werden ausschliesslich für Unterrichtszwecke geschaffen und sind in erster Linie auf klare Darstellung des Lehrstoffes ausgerichtet. Die Zusammenstellung von Texten und Abbildungen erfolgt mit grösster Sorgfalt. Trotzdem sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine
Gewährleistung für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann nicht übernommen werden. Schadensersatzansprüche gegen die ls.co.at sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Arbeitsausfallzeiten und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. In diesem Fall haftet ls.co.at einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von Euro 500,-. Urheberrechte Alle Rechte, auch die übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien, oder Teilen daraus behält sich ls.co.at vor. Kein Teil der Unterrichtsmaterialien oder Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der ls.co.at in irgendeiner Form, auch nicht für den Zweck der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Werden im Rahmen der Seminare Unterrichtsmittel, -medien, oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt verpflichten sich die Teilnehmer, die jeweils gültigen überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen oder den Versuch dazu zu unternehmen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch ihn, oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat ls.co.at von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
20 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz in Euro ohne Umsatzsteuer (Falls nicht gesondert angegeben) und gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei verspäteter Zahlung werden daraus entstehende angemessene Kosten, die der Rechtsverfolgung dienen sowie 12% Verzugszinsen zusätzlich verrechnet. Der Honoraranspruch beginnt für jede einzelne erbrachte Leistung. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder sowie alle Nebenleistungen werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt ls.co.at, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. Je Mahnstufe (Zahlungserinnerung / 2.Mahnung / 3. Mahnung) werden 5 Euro Mahngebuehren verrechnet. Papierrechnungen (Brief und Fax) muessen mit 5 Euro verrechnet werden. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ls.co.at. (Bei Domains wird der Inhaber / das InhaberHaendel bei Nichtbezahlung auf ls.co.at gewechselt bzw. die Domain zur Loeschung freigegeben.)
21 Vertragsänderungen
Der Auftraggeber kann vom Pflichtenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem PRodukt verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind ls.co.at unverzüglich mitzuteilen.
22 Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer Salzburg geschlichtet.
23 Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Gerichsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist 5020 Salzburg. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen aussergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher versuch erscheint als nicht erfolgversprechend. Es gilt ausschliesslich das Recht der Republik Österreich |
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